Wärme ist essenzieller Bestandteil jedes Eigenheimes. Leider ist nach heutigem Stand eine Mehrheit der bestehenden Heizungsanlagen in Deutschland veraltet und verbraucht mehr Energie und Ressourcen als notwendig. Allein durch die Modernisierung ineffizienter Heizkessel und energetischer Sanierung von Bestandsobjekten könnte man jährlich um die 60 Tonnen CO2 einsparen. Nicht nur deshalb hat die Bundesregierung ihre Bemühungen erhöht und im Zuge des Klimapaketes die Förderung für effiziente und klimafreundliche Heizanlagen ab 2020 angepasst. Auch Länder und Kommunen ziehen mit und fördern den Austausch alter Anlagen.
Ein Blick in die Förderprogramme lohnt sich: Inzwischen können unter gewissen Voraussetzungen bis zu 70 % der Kosten für den Austausch gefördert werden.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich richtet sich Art und Höhe einer Förderung in erster Linie nach der Heizungsart. Zu den geförderten Heizungsarten zählen:
- Solarthermen,
- Biomasseanlagen,
- Effiziente Wärmepumpen,
- Hybridheizungen,
- Gas-Hybrid-Heizungen (Renewable Ready, nur Bestand),
- Gas-Brennwertheizungen (nur Bestand),
- Brennstoffzellenheizung (durch KfW).
Nach Heizungsart wird dann auch zwischen Neubau und Modernisierung im Altbau unterschieden. Wichtig sind hier vor allem die technischen Vorraussetzungen, die im Falle einer Förderung zwingend erreicht oder erfüllt werden müssen. Eine detaillierte Liste der Fördervorraussetzungen und weitere Informationen finden Sie hier.
Bezuschusst werden außerdem ausschließlich die Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der jew. beantragten Maßnahme stehen.
Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten
Haben Sie sich für eine geförderte Heizungsart im Neubau oder eine Modernisierung entschieden, muss der Antrag zur Förderung zwingend vor Beginn der Beauftragung bzw. Ausführung gestellt werden. Außerdem brauchen Sie für die Zuwendungsentscheidung Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahmen.
Der Antrag erfolgt dann papierlos über das online-Antragsformular. Nach Absenden des Antrages kann sofort mit der Maßnahme begonnen werden.
Als Fachunternehmen können auch wir den Förderantrag für Sie stellen. Hierzu ist lediglich Ihre Vollmacht nötig.
Wenn Ihre Förderung läuft
Nach Bewilligung und Durchführung der Maßnahme ist abschließend das Einreichen einiger Unterlagen nötig. Neben der Schlussrechnung für den jeweiligen Wärmeerzeuger zählt hierzu auch die Fachunternehmererklärung des ausführenden Unternehmens und je nach Fall Nachweise wie beispielweise ein Bohrzertifikat oder eine Verschuldensunabhängige Versicherung.
Eine Förderung zur Modernisierung der Heizung kann mit viel Bürokratie verbunden sein, lohnt sich aber am Ende des Tages nicht nur für den Geldbeutel.